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wohnen in Dänemark • arbeiten in Deutschland

Risiko Krankheit: bist DU ausreichend versichert?

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Auf der Jahreshauptversamlung 2010 hielt Peter Hansen (Infocenter Grenze) einen Vortrag über die Krankenversicherung für Grenzpendler, die in Dänemark wohnen und in Deutschland arbeiten. Hier die wesentlichen Ergebnisse kurz zusammengefasst:

Zwei unterschiedliche Versicherungssysteme für einen Grenzpendler

In Deutschland besteht für alle (Grenzpendler) eine Versicherungspflicht, wenn sie weniger als 49.950 € verdienen. Beamte sind der „Beihilfe“ angeschlossen, sollten aber eine Beihilfezusatzversicherung abschließen. Man zahlt eine Prämie an eine gesetzliche oder private Krankenkasse; davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Dafür hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Geldleistungen (Krankentagegeld) und Sachleistungen (ärztliche und medizinische Behandlung) in Deutschland. Bei einigen Krankenkassen ist die Familie auch mitversichert. Wer Rente aus Deutschland bezieht, kann seit 2005 auch Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen.

Hubschrauber der Rettungsflugwacht Niebüll

Der Rettungshubschrauber der Deutschen Rettungsflugwacht in Niebüll – einer der wenigen Rettungshubschrauber in Europa, die grenzüberschreitend Menschenleben retten.

In Dänemark hat man demgegenüber ein staatliches Gesundheitssystem. Die Beiträge dafür werden über die Einkommenssteuer entrichtet. Da es ein solidarisches System ist, sind auch Grenzpendler (die keine Steuern in Dänemark zahlen) versichert, weil sie ihren Wohnort in Dänemark haben. Dies berechtigt zu Naturalleistungen (ärztliche und medizinische Behandlung in Dänemark), die Dänemark wiederum der deutschen Versicherung in Rechnung stellt. Deshalb muss der Grenzpendler in seiner Kommune eine Bescheinigung E 106 abgeben, die die deutsche Krankenversicherung ausstellt.

Unser VEG-Tipp: Grenzpendler haben in der Regel also eine Krankenversicherung in Deutschland und Dänemark. Deshalb lohnt es sich, die unterschiedlichen Leistungen in beiden Ländern genau zu vergleichen. Es gibt erhebliche Unterschiede! Das gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen.

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Große Erleichterung für Vorruheständler in Sicht [Pressemitteilung]

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Neue EU-Verordnung wirf ihre Schatten voraus

(Region Sønderjylland – Schleswig). Ein seit Jahren bestehendes Problem für Grenzpendler mit dänischem Arbeitsort scheint nach Bekanntwerden von Details zur neuen EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelöst zu sein.

Wie das Regionskontor&Infocenter in Erfahrung bringen konnte, werden Arbeitnehmer, die der dänischen Vorruhestandsregelung „Efterløn“ unterliegen, ab Mai 2010 als Arbeitnehmer betrachtet, die ein Recht auf Krankenversicherung aus Dänemark haben. Diese wird gleichzeitig im Rahmen der Sachleistungsaushilfe ins Wohnland Deutschland übertragen, so dass dieser Personenkreis auch weiterhin das deutsche Gesundheitssystem nutzen kann. Aufgrund des Umfangs der Rechtsvorschrift liegen derzeit keine schriftlichen Informationen vor.

Bislang mussten diese Personen eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschliessen und bezahlen. Mit der neuen Regelung wird die Freizügigkeit erhöht und somit das Arbeiten auf der anderen Seite der Grenze attraktiver, so Peter Hansen, Leiter des Regionskontors in Padborg.

Vorruheständler, die bereits jetzt im Ausland wohnen, werden zeitnah von den dänischen A-Kassen angeschrieben. Sollte dieses nicht bis zum April geschehen sein, empfiehlt das Regionskontor & Infocenter, sich an die eigene A-Kasse zu wenden.

(Vorruhestandsregelung Efterløn: Eine von den dänischen Arbeitslosenversicherungen (A-Kassen) verwaltete Regelung, die aufgrund von über 30 Jahren eingezahlten Beiträgen das Verlassen des Arbeitsmarkts ab der Vollendung des 60. Lebensjahres ermöglicht).

Region Sønderjylland - Schleswig
Regionskontor & Infocenter