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Große Erleichterung für Vorruheständler in Sicht [Pressemitteilung]

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Neue EU-Verordnung wirf ihre Schatten voraus

(Region Sønderjylland – Schleswig). Ein seit Jahren bestehendes Problem für Grenzpendler mit dänischem Arbeitsort scheint nach Bekanntwerden von Details zur neuen EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelöst zu sein.

Wie das Regionskontor&Infocenter in Erfahrung bringen konnte, werden Arbeitnehmer, die der dänischen Vorruhestandsregelung „Efterløn“ unterliegen, ab Mai 2010 als Arbeitnehmer betrachtet, die ein Recht auf Krankenversicherung aus Dänemark haben. Diese wird gleichzeitig im Rahmen der Sachleistungsaushilfe ins Wohnland Deutschland übertragen, so dass dieser Personenkreis auch weiterhin das deutsche Gesundheitssystem nutzen kann. Aufgrund des Umfangs der Rechtsvorschrift liegen derzeit keine schriftlichen Informationen vor.

Bislang mussten diese Personen eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschliessen und bezahlen. Mit der neuen Regelung wird die Freizügigkeit erhöht und somit das Arbeiten auf der anderen Seite der Grenze attraktiver, so Peter Hansen, Leiter des Regionskontors in Padborg.

Vorruheständler, die bereits jetzt im Ausland wohnen, werden zeitnah von den dänischen A-Kassen angeschrieben. Sollte dieses nicht bis zum April geschehen sein, empfiehlt das Regionskontor & Infocenter, sich an die eigene A-Kasse zu wenden.

(Vorruhestandsregelung Efterløn: Eine von den dänischen Arbeitslosenversicherungen (A-Kassen) verwaltete Regelung, die aufgrund von über 30 Jahren eingezahlten Beiträgen das Verlassen des Arbeitsmarkts ab der Vollendung des 60. Lebensjahres ermöglicht).

Region Sønderjylland - Schleswig
Regionskontor & Infocenter